Aufgaben des Elternvereins
Der Elternverein ist ein freiwilliger privatrechtlicher Zusammenschluss von Eltern der Kinder einer Schule.
Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz.Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden (der Beitrag ist auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen!). Als Mitglied haben die Eltern Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht, sowie das Recht auf Teilnahme an den Veranstaltungen des Elternvereines.
RECHTE DES ELTERNVEREINS:
- Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler/innen im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
- Die/der Vorsitzende hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen bzw. ein Zweitexemplar von jenen Erlässen zu erhalten, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind.
- Organe der Elternvereine können bei der Schulleitung bzw. dem Klassenvorstand Wünsche, Vorschläge oder Beschweren vorbringen.
- Der Elternverein entsendet die Vertreter der Erziehungsberechtigten in die schulpartnerschaftlichen Gremien.
AUFGABEN DES ELTERNVEREINS:
- Wahrung der Elternrechte
- Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleiter/innen und Lehrer/innen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen
- Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen
- Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler, aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit
- Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
- Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
Der Elternverein Berndorf besteht aus Hauptmitglieder:
Position | |
Obfrau | Christine Mieser |
Obfrau Stellvertreter | Sylvia Huber |
Schriftführer | Caroline Flöckner |
Kassier | Gabi Kaunz |
Beirat |
Burgi Doppler Maria Maislinger Martina Helminger Karin Kaserer Nina Kreiseder Birgit Reichl Elfi Wallmann Maria Wallner-Bliem |
- Details
- Zuletzt aktualisiert: 13.11.2017
- Geschrieben von Petra Huber